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Webshop und Website Optimierung: Mit neuem Button auf die hohe Qualität Ihres Online Shops hinweisen

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Buttonlösung sorgt zukünftig für Klarheit zwischen Shopbetreiber und Verbraucher
Rechtssicherheit im Internetshop ist ein Thema, das viele Verbraucher und Betreiber von qualitativ hochwertigen Webshops beschäftigt. Viele Unternehmer befassen sich tagtäglich mit der Optimierung ihres Online Shops und überprüfen ihre Website – entweder selbständig oder mit Hilfe einer Internet Agentur – dauernd auf Seriosität und Abmahnsicherheit. Gerade für Shopbetreiber, die ein besonders großes Augenmerk auf hohe Qualität, hohe Transparenz und hohe Benutzerfreundlichkeit richten, dürfte der Vorstoß des Bundesjustizministeriums betreffend der Integrierung eines eindeutigen Buttons eine erfreuliche Meldung gewesen sein. Dieser Button soll im Wesentlichen Verbraucher darauf aufmerksam machen, wann ein Online Service zahlungspflichtig ist und wann nicht.

Für Abzocker im Internet brechen schwere Zeiten an. Eine sinnvolle Handhabe gegen schwarze Schafe, die einen unseriösen Internetshop oder Abofallen betreiben, wurde durch diese Gesetzesinitiative gegen die schon so häufig beklagten Kostenfallen im Online Handel durch die Bundesjustizministerin auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, durch den das Abzocken im Internet weitestgehend verhindert und effektiv bekämpft werden soll. Ein neues Gesetz, das geeignet wäre, den millionenfachen Missbrauch im Webshop zu verhindern, wird dem ehrlichen Betreiber vom Online Shop zugute kommen, der bemüht ist, seinem Business seriös und transparent nachzugehen.

Der grundlegende Gedanke, Kostenfallen zu verhindern, liegt darin, den Kaufvertrag durch eine eindeutige Handlung des Käufers im Internetshop rechtsgültig zu machen. Dieses Vorhaben soll durch die Betätigung vom einem Bestellknopf, die sogenannte Buttonlösung, geschehen, der durch eindeutige Informationen zur Zahlungspflicht gekennzeichnet ist. Darüber hinaus muss – so sieht es der Gesetzesentwurf vor – über den Gesamtpreis der Ware klar und verständlich informiert werden, bevor der Bestellknopf betätigt wird. Endlich muss eindeutig in diesem Fall per Warnhinweis auf eine Kostenfalle oder auch Abofalle hingewiesen werden.

Den Internetshop rechtzeitig mit dem Button auf die neue Rechtslage einstellen
Die Einbindung des neuen Warnbuttons zur Verhinderung von Kostenfallen ist eine gute Lösung, seinen Webshop rechtssicher zu betreiben und sich als seriöser Webshop von schwarzen Schafen in der Branche abzugrenzen. Wir helfen Ihnen gerne, die wichtigsten Vorkehrungen in Bezug auf Webshop-Optimierung im Allgemeinen und den neuen Bestellbutton bzw. Warnbutton im Besonderen zu treffen.

  • Möchten Sie von der hohen Effektivität unserer Webshop-Optimierung profitieren? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 089.68098057 an.

Es darf angesichts des offenkundigen Missbrauchs durch Abzocker im Internet davon ausgegangen werden, dass der Gesetzentwurf die Hürden in Bundestag und Bundesrat passieren wird. Daher wäre es für alle Online Shops überlegenswert, den Bestellknopf zeitig mit dem unübersehbaren Hinweis auf Zahlungspflicht auszurüsten und alle anderen Forderungen zu erfüllen, die der Gesetzesentwurf vorsieht. Grundsätzlich würde die Einbindung von einem eindeutigen Bestellbutton dem Webshop auch unabhängig von der zu erwartenden Gesetzesvorgabe helfen, seriös auf den Besucher zu wirken – sowohl kurzfristig, als auch auf längere Sicht.

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